AKTION GUT GEHT’S.
PROJEKTFÖRDERUNG CORONA
Hygienekonzept Waldspaziergänge Schlappmaul e.V.
Wir haben unsere Waldspaziergänge und Alltagsbegleitungen unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen angepasst, damit Sie ohne Angst teilnehmen können.
(Bitte beachten: Formular zur Kontaktnachverfolgung am Endes des Beitrages)
Zu den Waldspaziergängen dürfen sich mehrere Personen im öffentlichen Raum treffen, da es sich um betreuungsrelevante Gründe handelt. Die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung CoKoBeVO Abs. 1 Satz 1) gilt nicht für die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Aufgrund der aktuellen Situation haben wir die maximale Teilnehmerzahl pro Waldspaziergang allerdings auf 10 Personen (inklusive Alltagsbegleitern) reduziert.
Hygienehinweise zur Teilnahme gemäß der Verordnung des Landes Hessen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung CoKoBeVO) vom 07.05.2020 / Stand: 19.10.2020.
Der Treffpunkt für die Spaziergänge und Alltagsbegleitungen sind im Freien. Es ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Haustandes, zu jeder Zeit eingehalten wird.
Die Hygieneregeln müssen eingehalten werden (Husten- und Nies-Etiquette). Personen mit akuten Erkältungssymptomen wie trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, Fieber ab 38°C, dürfen nicht an einem Spaziergang oder einer Alltagsbegleitung teilnehmen, um Andere nicht zu gefährden. Die Begleiter haben sonst die Möglichkeit, diese von der Tour auszuschließen.
Sollten Sie zur Risikogruppe in Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes gehören, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich durch eine Teilnahme am Spaziergang oder während einer Alltagsbegleitung einer besonderen Gefährdung aussetzten könnten.
Der Verein Schlappmaul e.V. ist als Veranstalter gemäß der CoKoBeVO verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen, die Name, Anschrift und Telefonnummer aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer enthält. Diese dient ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen. Ihre Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorgehalten und diesen auf Anforderung übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform vernichtet. Die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden gemäß CoKoBeVO keine Anwendung.
Die Begleiter notieren Ihre Daten vor Beginn der Spaziergänge. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Angabe der benötigten Informationen am Spaziergang oder der Alltagsbegleitung nicht teilnehmen dürfen.
Die Begleiter werden die Gruppe entsprechend der bestehenden Mindestabstandsregeln führen. Aufgrund einer erweiterten Maskenpflicht in Frankfurt, gilt ab dem 19.10.2020 das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im gesamten Innenstadt-Bereich und somit auch während der gesamten Zeit des Spaziergangs sowie der Alltagsbegleitung.