Beratung und Information

Systemische Beratung
Im Rahmen unserer Systemischen Beratung laden wir Sie dazu ein, in einem geschützten Rahmen offen über Ihre Gefühle, Ängste oder Unzufriedenheit zu sprechen. Gemeinsam mit dem Systemischen Berater können Sie herausarbeiten, wo das Problem liegt. Mögliche Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.
Wir beraten bei Auseinandersetzungen in der Herkunftsfamilie oder bei Konflikten in der Partnerschaft. Fragen sie uns nach Vermittlung und Begleitung bei schwierigen Gesprächen mit Einrichtungen und Organisationen sowie am Arbeitsplatz.

Beratung rund um das Thema Sucht
Zu viel Alkohol, Drogen und Medikamenten sind schädlich für Körper und Seele. Zum Beispiel kann es schwer sein, mit dem Alkohol trinken aufzuhören. Das kann zu Problemen mit Freunden, der Familie oder auf der Arbeit führen. Wir sprechen mit Betroffenen, Angehörigen oder Helfern und suchen nach geeigneten Möglichkeiten zur Unterstützung.

Rechtliche Beratung
Zu den Themen Persönliches Budget und Rechtliche Betreuung beraten wir Sie gerne:

Rechtliche Betreuung für Erwachsene:
Rechtliche Betreuung bekommen Menschen über 18 Jahre, denen es schwer fällt, für sich selbst zu entscheiden. Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person empfehlen. Gegen den freien Willen eines volljährigen Menschen kann es keine Betreuung geben.
Beim Betreuungsgericht kann ein Antrag gestellt werden. Das Gericht setzt die Betreuung erst einmal probeweise fest, für ein halbes Jahr. Ist das halbe Jahr vorüber, prüfen die Richter, ob eine dauerhafte Betreuung notwendig ist. Der Betreute oder der Betreuer können jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen, die Betreuung rückgängig zu machen.
Der Betreuer soll nur die Aufgaben übernehmen, die der Betreute selbst nicht mehr erledigen kann.

Betreuungsaufgaben:
Geldverwaltung, Anträge, Überweisungen.

Gesundheits-Angelegenheiten:
Arztbesuche, Einwilligungen, Rehabilitation, ambulante Dienste.

Rund ums Wohnen:
Mietverträge, Heimverträge, Meldeangelegenheiten.

Verwaltung:
Behördengänge, Anträge, Schriftwechsel, Postkontrolle, Telefon, E-Mails.

Freiheitsentziehende Maßnahmen.

Persönliches Budget:
Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf Leistungen z.B. der „Eingliederungshilfe“ anstelle von Sachleistungen- oder Dienstleistungen eine Geldleistung zu erhalten.

Der Empfangsberechtigte wird zum Auftraggeber. Er kann nach getroffenen Vereinbarungen selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang er welche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte.
Als Auftraggeber entscheidet er auch, welche Person oder welches Unternehmen ihn unterstützen soll.
Die erhaltene Leistung bezahlt der Empfänger des persönlichen Budgets selbst aus dem erhaltenen Betrag. Er ist Kunde eines Dienstleistungsunternehmens.